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Wie geht es weiter mit dem GEG?

Präsenz  Dienstag, 14:00–17:00 UhrKlima Bau Zentrum Bremerhaven, Theodor-Heuss-Platz 1-3 27568 Bremerhaven

Zwischen Biotreppe, kommunale Wärmeplanung und EU-Gebäuderichtlinie

Die energiepolitischen Rahmenbedingungen für den Gebäudesektor befinden sich im Wandel: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde Anfang 2024 umfassend novelliert – mit verschärften Anforderungen für die Heizungstechnik von Neubauten und Bestandsgebäuden (§71 GEG / 65%-Regeln).

Weiter bringt die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) bis Mai 2026 neue Anforderungen mit sich – etwa zur Sanierungspflicht für ineffiziente Nichtwohngebäude und zur Harmonisierung von Effizienzklassen und neue Ansätze zur Prozessoptimierung bei der Sanierung von Wohngebäuden.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am 25.2.2026 die Eckpunkte des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) veröffentlicht. Neben der Einführung einer „Biotreppe“ soll der §71 GEG / 65% Regel wieder abgeschafft werden. Viele Detailinformationen fehlen jedoch noch.

Der konkrete Referentenentwurf soll noch im April 2026 veröffentlicht werden (Stand: 14.4.2026). Ziel der Bundesregierung ist es, noch vor dem 30.6.2026 eine neue gesetzliche Grundlage zu schaffen, denn ab dem 1.7.2026 greift die bestehende 65% EE-Pflicht wegen der Kopplung mit der Kommunalen Wärmeplanung in allen Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern auch außerhalb von Neubausiedlungen.

Wegen diesem Stichtag wird in Berlin aktuell über ein optionales Vorschaltgesetz diskutiert. Es bleibt also spannend und bis Juni 2026 erwarten wir deutlich mehr Klarheit.

Somit können wir uns zu folgenden Fragen austauschen:

Was bedeutet das für die Praxis? Welche Spielräume und Herausforderungen aber auch Chancen kommen auf Bau-Fachleute zu?

Diese und weitere Fragen beleuchtet unsere Veranstaltung mit Gisela Renner von Ingenieurbüro innovative Energieberatung, die als erfahrene Expertin durch die aktuellen Entwicklungen führt und praxisnahe Einblicke gibt.

Referentin: Gisela Renner, Ingenieurbüro Innovative Energieberatung

Die Fortbildung wird für die Verlängerung der Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste mit 2 Unterrichtseinheiten (Wohngebäude),  2 Unterrichtseinheiten (Nichtwohngebäude) und 2 Unterrichtseinheiten (Energieaudit DIN 16247/Contracting (BAFA)) angerechnet.

Die Veranstaltung wird mit 2 Fortbildungspunkten gemäß Fortbildungssatzungen der Architektenkammer und der Ingenieurkammer Bremen anerkannt.

Weitere Informationen
Teilnahme
kostenfrei (Anmeldung erforderlich)
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