Wie geht es weiter vom GEG zum GModG?
Präsenz Dienstag, 14:00–17:00 Uhr — Klima Bau Zentrum Bremerhaven, Theodor-Heuss-Platz 1-3 27568 Bremerhaven
Zwischen Biotreppe, kommunale Wärmeplanung und EU-Gebäuderichtlinie
Die energiepolitischen Rahmenbedingungen für den Gebäudesektor befinden sich aktuell im Wandel: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde Anfang 2024 umfassend novelliert – mit verschärften Anforderungen für die Heizungstechnik von Neubauten und Bestandsgebäuden (§71 GEG / 65%-Regeln). Ab 1.7.2026 gilt dies für Kommunen über 100.000 EW. Diese Regeln werden wieder abgeschafft. Im ersten Schritt durch ein „Vorschaltgesetz“.
Weiter bringt die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) bis Mai 2026 neue Anforderungen mit sich – etwa zur Sanierungspflicht für ineffiziente Nichtwohngebäude, Neuerungen bei den Energieausweisen und das Nullemissionsgebäude.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am 5.5.2026 den Referentenentwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) veröffentlicht. Durch die Einführung einer „Biotreppe“ wird die Verantwortlichkeit von den Gebäudebesitzern auf die Brennstofflieferanten verlagert. Die Anforderungen der EPBD sind ebenso inkludiert, wie der Verweis auf die neue DIN/TS 18599 und weitere zum Teil neue Normen.
Das Seminar konzentriert sich zunächst auf die wichtigen Fakten, Zusammenhänge und Zeitpläne. Es bietet Ihnen einen einheitlichen Gesamtüberblick, damit Sie gegenüber ihren Kunden sprechfähig sind.
Wir gehen den Fragen nach:
Was bedeutet das für die Praxis? Welche Spielräume und Herausforderungen aber auch Chancen kommen auf Bau-Fachleute zu?
Diese und weitere Fragen beleuchtet unsere Veranstaltung mit Gisela Renner von Ingenieurbüro innovative Energieberatung, die als erfahrene Expertin durch die aktuellen Entwicklungen führt, die Änderungen verständlich und übersichtlich zusammenfasst sowie praxisnahe Einblicke gibt.
Referentin: Gisela Renner, Ingenieurbüro Innovative Energieberatung
Die Fortbildung wird für die Verlängerung der Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste mit 2 Unterrichtseinheiten (Wohngebäude), 2 Unterrichtseinheiten (Nichtwohngebäude) und 2 Unterrichtseinheiten (Energieaudit DIN 16247/Contracting (BAFA)) angerechnet.
Die Veranstaltung wird mit 2 Fortbildungspunkten gemäß Fortbildungssatzungen der Architektenkammer und der Ingenieurkammer Bremen anerkannt.